Datenschutzpflichten treffen die Kommunalverwaltung. Die Mitwirkungsrechte kommunaler Mandatsträger verpflichten die Kommunalverwaltung zugleich zu umfangreicher Auskunft (Informationspflicht). Die Informationen der Verwaltung können im Einzelfall zu erheblichen Konflikten mit dem Datenschutzrecht/Kommunalrecht führen. Das Seminar schafft Klarheit über die Rechte und Pflichten der Kommunalverwaltung. Grenzen des Auskunftsrechts der Kommunalpolitiker (z.B. Gemeindevertreter, Stadtverordnete oder Kreistagsmitglieder) werden durch Beispiele (und Rechtsprechung) behandelt. Das Seminar ist landesübergreifend angelegt. Auf Besonderheiten im Landesrecht wird eingegangen.
Zielgruppe
- Mitarbeiter mit kommunalrechtlichen Aufgaben (z.B. Sitzungsdienst / Büro der Kommunalvertretung oder Hauptamt).
- Mitarbeiter mit datenschutzrechtlichen Aufgaben (z.B. behördliche Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte).
- (auch) Kommunale Mandatsträger (u.a. Gemeindevertreter, Stadtverordnete und Kreistagsmitglieder).
Inhalte
- Auskunftsrecht kommunaler Mandatsträger und Datenschutzrecht (Überblick)
- Rechte und Pflichten der Kommunalverwaltung (Systematisierung)
- Kommunalrecht (Auskunftspflichten) und Besonderheiten nach Landesrecht
- Kommunale Gremienarbeit und personenbezogene Daten (Grenzen)
- Informationsfreiheitsrecht / weitere Rechtsgrundlagen (z.B. Landes-Informationsfreiheitsrechte/Akteneinsichtsrecht)
- Sensible Datenarten (z.B. Beschäftigtendaten, besondere Kategorien personenbezogener Daten)
- Schutz von „Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ (z.B. bei Vergabeverfahren)