Social-Media-Nutzung durch Behörden - Grundlagenseminar zur rechtssicheren Umsetzung
- Datum:
- 10.11.2025
- Ende:
- 10.11.2025
- Anmeldeschluss:
- 06.11.2025
Nach Anmeldeschluss bitte
telefonisch anfragen.
- Preis:
- 299,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Zahlung auf Rechnung. - Ort:
- Online - 10.00 bis 15.00 Uhr
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- Dozent/-in:
- Herr Elmar Gilch LL.M.
Beschreibung
Das Seminar behandelt rechtliche Aspekte der Social-Media-Nutzung durch Behörden. Behörden stehen bei der Nutzung von Social-Media-Kommunikation vor erheblichen rechtlichen Besonderheiten. Rechtlich gilt es etwa zu beachten, dass Behörden nicht grundrechtsfähig sind und sich nicht auf Grundrechte, wie Meinungs- oder gar Pressegrundrechte berufen können. Zudem ist bei der behördlichen Kommunikation schon grundsätzlich zwischen amtlichen und nichtamtlichen Äußerungen zu unterscheiden. Der rechtliche Rahmen für die behördliche Social-Media-Nutzung kann durchaus als speziell bewertet werden. Das Seminar schafft Klarheit bei den besonderen Rechtsfragen. Das Seminar ist auch für Mitarbeiter geeignet, die erstmals mit der rechtssicheren Umsetzung der Social-Media-Nutzung betraut wurden.
Zielgruppe
- Mitarbeiter der behördlichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
- Mitarbeiter, die mit der Betreuung des Amtsblattes und/oder der behördlichen Internetseite betraut sind.
- Das Seminar ist auch für Mitarbeiter geeignet, die erstmals/neu mit der rechtssicheren Umsetzung der Social-Media-Nutzung betraut wurden.
Inhalte
I. Grundlagen/Einführung
1. Behördliche Social-Media-Nutzung (rechtlicher Überblick/Einordnung)
2. Besonderheiten bei der behördlichen Nutzung
3. Arten/Umfang Social-Media-Kommunikation (Systematisierung)
II. Rechtlicher Rahmen/Rechtsgrundlagen
1. Überblick Rechtsgrundlagen
2. Amtliche Äußerungen/nicht amtliche Äußerungen (u.a. Neutralitätsgebot/Grenzen)
3. Informationstätigkeit der Behörden (z.B. von der hoheitlichen Warnung bis zur Unterrichtung der Bürger)
III. Einzelne Problembereiche
1. Datenschutzrecht (Grenzen/Systematisierung)
2. Urheberrecht/Bild- und Wortrecht Dritter
3. Rechtsfolgen nach Kommunikationsform (Abgrenzung/sonstige Kommunikationsformen der Behörde)
4. Rechtsrahmen durch vertragliche Bedingungen der Medienplattformen (z.B. Einwilligung in Nutzungsbedingungen/AGB)